Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen

Künstliche Intelligenz ist nicht länger eine Idee aus Science-Fiction Filmen, sondern bereits ein fest integrierter Teil unseres Alltags. Neben KIs die Texte zusammenfassen, Buchquellen analysieren oder Bilder bearbeiten, gibt es zahlreiche weitere Anwendungs-Funktionen.

Viele Arbeitgeber sehen diese künstlichen Intelligenzen als Chance für Ihr eigenes Unternehmen. Eine Vielzahl an KI-Tools werden hierbei in die Unternehmensprozesse integriert und für verschiedenste Anwendungsbereich genutzt. Die Erstellung von Angeboten, die Zusammenfassung von Berichten, das Sammeln von Marktdaten oder die Auswertung von Datensätzen bilden hierbei nur einen Ausschnitt der Nutzungen in Unternehmen ab.

Gefahren der KI-Nutzung

Allerdings ist der Einsatz von KIs mit Vorsicht zu genießen. Sobald personenbezogene Daten in die KI-Tools eingespeist werden, kommen auf die Unternehmen sämtliche Anforderungen nach der DSGVO zu.

Hierzu zählen insbesondere:

  • die Sicherstellung der Betroffenenrechte
  • die Klärung von Verantwortlichkeiten
  • Transparenz und Informationspflicht

Sicherstellung der Betroffenenrechte

Das Kapitel 3 DSGVO enthält die Rechte der betroffenen Person. Dazu gehören beispielhaft das Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtung (Artikel 16 DSGVO) oder das Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO).

Besonders das Recht auf Löschung kann bei der Nutzung von KIs zu Schwierigkeiten führen. Generative KIs verwenden die Informationen, die Sie erhalten und verarbeiten, um sich selbst stetig anzupassen und zu verbessern. Somit kann es dazu kommen, dass personenbezogen Daten dauerhaft in das Datenmuster der KI selbstständig eingebettet wird. Eine vollständige Löschung der Daten ist in diesem Fall schwierig bis gar nicht umsetzbar für das Unternehmen.

Klärung von Verantwortlichkeiten

Die Klärung von Verantwortlichkeiten und Entscheidungsgewalten ist bei jeder Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein wichtiges Thema.

Für die Nutzung von externen Auftragnehmern oder fremderstellter Software bestehen viele Unternehmen aufbauend auf dem geschlossenen Leistungsvertrag auf einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Darin werden die Weisungsbefugnisse und Entscheidungsberechtigung klar definiert und dem Auftraggeber, dem Unternehmen, welches die externe Leistung in Anspruch nimmt, zugewiesen.

Daneben gibt es allerdings auch die gemeinsame und getrennte Verantwortlichkeit. Hierbei besitzen entweder sowohl das Unternehmen als auch der KI-Anbieter die Verantwortung über die Datenverarbeitung oder der Anbieter ist verantwortlich für die Verarbeitung innerhalb des Systems und das Unternehmen für die Eingabe der Daten. Dies birgt die Gefahr, dass die personenbezogenen Daten unsachgemäß verarbeitet werden.

In jedem Fall sollten sich Unternehmen in Hinsicht auf die Klärung der Verantwortlichkeiten vor der Nutzung einer künstlichen Intelligenz beschäftigen und sich mit Ihrem Datenschutzbeauftragten zusammensetzen.

Transparenz und Informationspflicht

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wie beispielsweise Mitarbeiterdaten, ist es wichtig die Mitarbeiter frühestmöglich transparent zu informieren. Diese Information ist notwendig, damit die Mitarbeiter Ihr Einverständnis geben können und von Ihren Betroffenenrechten gegebenenfalls Gebrauch machen können.

Unternehmen sollten dabei Aufschlüsseln welche Daten verarbeitet werden, welche Software oder KI genutzt wird, welchem Zweck die Verarbeitung dient und ob diese Daten an Dritte weitergegeben werden.

Ausblick

Künstlichen Intelligenzen sind ein fortschreitendes Feld mit zahlreichen Anwendungsmöglichkeiten, welche sich viele Unternehmen zu Nutze machen wollen. Dennoch sollte den Unternehmen stets bewusst sein, dass auch hier bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die DSGVO berücksichtigt werden muss.

Unternehmen die KIs in Ihre Geschäftsprozesse integrieren wollen, sollten sich vorher informieren bei Ihrem Datenschutzbeauftragten, um sämtlichen Datenschutzvorschriften gerecht zu werden und Ihr Vorhaben transparent intern kommunizieren.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht auf uns zuzukommen.

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1 Kommentar zu „Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen“

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