Der Digital Services Act (DSA) ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um spezifische Anforderungen an digitale Vermittlungsdienste, insbesondere im Umgang mit rechtswidrigen Inhalten, personalisierter Werbung und Empfehlungssystemen. Beide Regelwerke sind nebeneinander zu beachten, sodass Unternehmen neben den Vorgaben des DSA auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Rechtsgrundlagen, Transparenz, Datenminimierung und Datensicherheit erfüllen müssen. Unternehmen sollten daher prüfen, welche Pflichten für ihre digitalen Angebote gelten, und ihre Verarbeitungsprozesse, Datenschutzinformationen sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen bei Bedarf entsprechend anpassen.