Hinweisgeber- schutzgesetz

Die Schonfrist ist abgelaufen! Sie haben noch keine Meldestelle eingerichtet?
Erfahren Sie hier mehr über unsere Leistungen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) legt Unternehmen und Organisationen die Verpflichtung auf, eine interne Meldemöglichkeit für Hinweisgeber bzw. Whistleblower einzurichten. 

Gerade für klein- und mittelständische Unternehmen kann die Einrichtung und Betreuung der Meldestelle mit enormen Kosten verbunden sein. Wir verstehen das und bieten Unternehmen die Option, uns als interne Meldestelle für ihr Meldesystem zu beauftragen. 

Nutzen Sie unsere Services, um den Hinweisgeberschutz einfach, übersichtlich und professionell sicherzustellen.

 

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Unser Full-Service Angebot

Sie haben keine Ressourcen? Kein Problem.

Sie können sich auf Ihre Kerntätigkeit konzentrieren, während wir mit unserem erfahrenem Team aus dafür sorgen, dass Sie die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes einhalten.

Key-Features unserer digitalen Meldestelle

Wir übernehmen alles was Sie im Hinweisgeberschutz beachten müssen. Unsere Meldestelle ermöglicht Ihren Beschäftigten unkompliziert und schnell die Meldung vertraulicher Hinweise.

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Fairness und Transparenz

Gerade für klein- und mittelständische Unternehmen kann die Einrichtung und Betreuung der Meldestelle mit enormen Kosten verbunden sein. Unser Ansatz basiert auf der sorgfältigen Berücksichtigung Ihrer individuellen Gegebenheiten, um angemessene Lösungen für jedes Unternehmen und jede Branche zu bieten.

Ein individuelles Angebot wird Ihnen übermittelt, inklusive einer transparenten Preisstruktur. Nach 12 Monaten wird der Preis an tatsächliche Aufwände angepasst, um sicherzustellen, dass die Konditionen stets fair und auf dem aktuellen Stand sind.

Sie möchten mehr über das HinSchG erfahren?

Erhalten Sie unser kostenfreies Whitepaper zum Hinweisgeberschutz. Das darin enthaltene FAQ beantwortet viele Fragen auf einen Blick.