Datenschutz in der Kirche

– Ihre Verpflichtung zum Schutz von Glaubensangelegenheiten.                       Durch unsere spezialisierte Unterstützung gewährleisten Sie nicht nur die Einhaltung des evangelischen Datenschutzrechts, sondern tragen auch dazu bei, das Vertrauen Ihrer Gemeindemitglieder in den sorgfältigen Umgang mit ihren sensiblen Daten zu stärken.

Unsere Rolle als externe Datenschutzbeauftragte
in kirchlichen Einrichtungen

Durch unsere maßgeschneiderten Datenschutzlösungen unterstützen wir kirchliche Einrichtungen dabei die speziellen Regelungen nach evangelische Datenschutzgesetz (DSG-EKD) umzusetzen.​

Datenschutzkonzepte

Wir entwickeln und implementieren maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte, die den speziellen Anforderungen des kirchlichen Datenschutzrechts gerecht werden. Dies umfasst auch die Erstellung von Datenschutzrichtlinien, die den Umgang mit sensiblen Daten klar regeln.

Schulung und Sensibilisierung

Wir schulen Ihre Mitarbeiter und ehrenamtlichen Helfer umfassend im Bereich Datenschutz, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Bedeutung und die Vorgaben des DSG-EKD verstehen und umsetzen können.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

In bestimmten Fällen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich, um die Risiken der Datenverarbeitung zu bewerten. Wir führen diese Bewertungen durch und entwickeln Maßnahmen zur Risikominderung.

Betroffenenrechte und Meldungen

Wir unterstützen Sie bei der Wahrung der Betroffenenrechte und bei der Einrichtung eines Verfahrens zur Meldung von Datenschutzvorfällen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Umgang mit sensiblen Daten immer transparent und nachvollziehbar ist.

Kontinuierliche Beratung und Unterstützung

Wir bieten fortlaufende Beratung und Unterstützung an, um sicherzustellen, dass Ihre Datenschutzmaßnahmen stets den aktuellen Anforderungen entsprechen und kontinuierlich verbessert werden.

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Schlüsselrolle des Datenschutzes in Kirche

In kirchlichen Einrichtungen hat der Datenschutz einen besonderen Stellenwert. Das Evangelische Datenschutzgesetz (DSG-EKD) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in den Kirchen und kirchlichen Einrichtungen und verpflichtet diese, hohe Standards beim Schutz sensibler Informationen zu wahren. Diese Daten umfassen nicht nur allgemeine personenbezogene Informationen, sondern oft auch Daten, die besonders schützenswert sind, wie Informationen über religiöse Überzeugungen und seelsorgerische Tätigkeiten.