Datenschutz in der Kirche Recht

Datenschutz in der Kirche

Auch Kirchen und andere Religionsgemeinschaften verarbeiten personenbezogene Daten. Beispielsweise die ihrer Amtsträger, ihrer Mitglieder und von sonstigen Mitarbeitern. Hinzu kommen Daten von Personen, die in kirchlichen Einrichtungen betreut werden. Die verfassungsrechtliche Sonderstellung von kirchlichen Einrichtungen führt beim Datenschutz jedoch zu Besonderheiten. Das beginnt bereits bei der Frage, welches Recht anzuwenden ist.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

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Neues zum Datenschutz

EuGH: Keine Cookies und Like-Button ohne Einwilligung, Verstöße abmahnbar

Der Europäische Gerichtshof hat sich in einer jüngsten Entscheidung (EuGH, Urteil vom 29.07.2019 – C-40/17 “Fashion ID“) zu den Gefällt-Mir-Schaltflächen (sog. Like Button) von Facebook geäußert und dazu, wie Webseitenbetreiber nach der DSGVO hierfür haften. Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für alle haben, die eine Internetpräsenz pflegen.

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Neues zum Datenschutz

Auskunftsersuchen der Polizei und Datenschutz

Ein in der datenschutzrechtlichen Praxis durchaus häufig anzutreffen der Fall ist der, dass die Polizei z.B. beim Arbeitgeber, E-Mail-Provider usw. – Auskunft über personenbezogene Daten verlangt, z.B. um die Identität einer Person festzustellen oder aus Kommunikationsdaten Rückschlüsse auf einen bestimmten Tatvorwurf ziehen zu können. Häufig geben Unternehmen in diesen Fällen bereitwillig Auskunft. Da es sich bei der Polizei oder anderen Behörden um staatliche Institutionen handelt, gehen die Unternehmen oft einfach davon aus zur Beantwortung der Anfragen verpflichtet zu sein. So einfach ist es jedoch nicht. Nur, weil die Anfrage gestellt wurde, heißt das nicht gleichzeitig, dass diese auch beantwortet werden darf. Es stellt sich die Frage: Wie kann das zusammen gehen, das Auskunftsersuchen der Polizei und Datenschutz? „Auskunftsersuchen der Polizei und Datenschutz“ weiterlesen

Datenschutzbeauftragter

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Seit 2018 gibt es erstmals europaweit die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB). Sie besteht für alle Unternehmen, Freiberufler und Organisationen, deren Tätigkeit einer besondere Kontrolle bedarf. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Auch nach der neuen Rechtslage wird zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen unterschieden. Öffentliche Stellen wie Behörden oder Beliehene müssen, sofern sie personenbezogene Daten verarbeiten, nach Art. 37 Abs. 1 lit. a) DSGVO stets einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Je nach Organisation können mehrere Stellen auch einen gemeinsamen DSB bestellen. Dieser kann grundsätzlich auch extern sein.

Für nicht-öffentlichen Stellen ist folgendes geregelt: „Bestellung eines Datenschutzbeauftragten“ weiterlesen