Geldwäsche-prävention bei Unternehmen
Das Geldwäschegesetz (GwG) soll verhindern, dass Ihr Unternehmen für Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. Geldwäsche bezeichnet den Prozess, durch den illegal erworbenes Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird, um dessen kriminelle Herkunft zu verschleiern.
Betroffene Sektoren und Unternehmen
Das Geldwäschegesetz richtet sich nicht nur an Banken, sondern betrifft auch Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. Dabei sind auch bestimmte Kapital- und Finanzdienstleister, bestimmte Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte, Notare, sowie bestimmte Rechtsbeistände, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Immobilienmakler, bestimmte Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, Güterhändler, d. h. alle Personen, die gewerblich mit Gütern handeln.
Das Gesetz schreibt vor, dass die oben genannten Berufsgruppen und Unternehmen Kunden identifizieren, verdächtige Transaktionen melden und interne Kontrollsysteme einrichten müssen, um die Herkunft von Geldern zu überprüfen und illegale Aktivitäten zu verhindern. Ziel ist es, das Finanzsystem vor Missbrauch durch kriminelle Aktivitäten zu schützen und die Integrität des Marktes zu wahren.
Zu ergreifende Maßnahmen
Betroffene Unternehmen müssen gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) folgende Maßnahmen ergreifen:
Kundenidentifikation (Know Your Customer, KYC)
Unternehmen müssen die Identität ihrer Kunden überprüfen und dokumentieren, insbesondere bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen. Dazu gehören die Erhebung von Ausweisdokumenten und die Überprüfung von deren Gültigkeit.
Risikoanalyse
Unternehmen sind verpflichtet, eine Risikoanalyse durchzuführen, um potenzielle Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bewerten, die mit ihren Kunden und Geschäftsbeziehungen verbunden sind.
Verdachtsmeldungen
Bei verdächtigen Aktivitäten oder Transaktionen, die Anzeichen von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zeigen, müssen Unternehmen unverzüglich eine Meldung an die zuständigen Behörden (z. B. Financial Intelligence Unit, FIU) machen.
Interne Kontrollen
Unternehmen müssen interne Kontrollsysteme und Verfahren einrichten, um Geldwäsche zu verhindern. Dazu gehören Richtlinien, Prozesse und Schulungen für Mitarbeiter zur Identifikation und Handhabung verdächtiger Aktivitäten.
Schulungen
Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter sind erforderlich, um sicherzustellen, dass alle relevanten Personen die Vorschriften und Verfahren zur Geldwäscheprävention verstehen und anwenden können.
Dokumentationspflichten:
Unternehmen müssen alle relevanten Dokumente und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Kundenidentifikation, Risikobewertung und den durchgeführten Maßnahmen zur Geldwäscheprävention aufbewahren.
Regelmäßige Überprüfungen
Unternehmen müssen ihre internen Verfahren und Kontrollsysteme regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und an neue Entwicklungen angepasst werden.
Erweiterte Due-Diligence-Maßnahmen
Bei bestimmten Risikofaktoren (z. B. politisch exponierte Personen, PEPs) müssen Unternehmen zusätzliche Prüfungen und Maßnahmen durchführen, um mögliche Risiken besser zu bewerten.
Datenschutz
Die Verarbeitung und Aufbewahrung der gesammelten Daten müssen den Datenschutzbestimmungen entsprechen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der Informationen zu gewährleisten.