Datenschutzbeauftragter

Wer ist zuständig? Datenschutzbeauftragter vs. Verantwortlicher

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Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen

Künstliche Intelligenz ist nicht länger eine Idee aus Science-Fiction Filmen, sondern bereits ein fest integrierter Teil unseres Alltags. Neben KIs die Texte zusammenfassen, Buchquellen analysieren oder Bilder bearbeiten, gibt es zahlreiche weitere Anwendungs-Funktionen.

Viele Arbeitgeber sehen diese künstlichen Intelligenzen als Chance für Ihr eigenes Unternehmen. Eine Vielzahl an KI-Tools werden hierbei in die Unternehmensprozesse integriert und für verschiedenste Anwendungsbereich genutzt. Die Erstellung von Angeboten, die Zusammenfassung von Berichten, das Sammeln von Marktdaten oder die Auswertung von Datensätzen bilden hierbei nur einen Ausschnitt der Nutzungen in Unternehmen ab.

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Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Seit 2018 gibt es erstmals europaweit die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB). Sie besteht für alle Unternehmen, Freiberufler und Organisationen, deren Tätigkeit einer besondere Kontrolle bedarf. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Auch nach der neuen Rechtslage wird zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen unterschieden. Öffentliche Stellen wie Behörden oder Beliehene müssen, sofern sie personenbezogene Daten verarbeiten, nach Art. 37 Abs. 1 lit. a) DSGVO stets einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Je nach Organisation können mehrere Stellen auch einen gemeinsamen DSB bestellen. Dieser kann grundsätzlich auch extern sein.

Für nicht-öffentlichen Stellen ist folgendes geregelt: „Bestellung eines Datenschutzbeauftragten“ weiterlesen