Video ist das Kommunikationsmedium unserer Zeit. Deshalb setzen auch Unternehmen und Vereine verstärkt auf Videos zur Information und Werbung auf ihrer Webseite. Die Einbindung von Bild und Ton vermittelt Besuchern der Webseite, einen anschaulichen Eindruck des eigenen Produkts oder einer Dienstleistung. Es gilt jedoch datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten.
Das Video muss rechtssicher und datenschutzkonform eingerichtet sein. Sobald Inhalte von kommerziellen Video-Plattformen verwendet werden, werden in der Regel personenbezogene Daten, wie IP-Adresse oder Cookies und andere persönliche Daten an den Webseiteninhaber und an mögliche Drittanbieter übermittelt. Das liegt daran, dass die Übermittlung von Daten meist schon mit Aufruf der Webseite oder erst bei Anklicken des Videos beginnt. Also ohne Besuch der eigentlichen Videoplattform.
Grundsätze des EuGH
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung zur Einbindung von „Gefällt Mir“ Schaltflächen (sog. Like-Button) von Facebook (Rs. C-40/17 „Fashion ID“) allgemein gültige Grundsätze aufgestellt. Wir informierten Sie hierzu. Das Urteil besagt, dass die Webseitenbetreibenden mit Drittanbietern nach Art. 26 der EU-Datenschutz -Grundverordnung (DS-GVO) gemeinsam verantwortlich sind für die Erhebung und Weiterleitung von personenbezogenen Daten. Die Besucher der Webseite müssen daher bereits vor der Datenverarbeitung ausreichend informiert werden und es muss sichergestellt sein, dass diese rechtmäßig erfolgt. Auch wenn der EuGH sich lediglich mit der Einbindung der „Gefällt Mir“ Schaltfläche beschäftigte, gelten diese Grundsätze für jede Art von Einbindung von Inhalten von Drittanbietern.
Drei Möglichkeiten der Einbindung von Videos
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Videomaterial auf der eigenen Webseite datenschutzkonform zu integrieren. Die baden-württembergische Datenschutzbehörde unter der Leitung von Dr. Stefan Brink, veröffentlichte hierzu im November 2022 eine Anleitung. Drei dieser Möglichkeiten werden im Folgenden ausgeführt.
Selbsthosting
Eine datenschutzrechtlich unbedenkliche Lösung ist das eigene Hosting, d.h. man stellt die Videos auf dem eigenen Webserver bereit. So ist sichergestellt, dass keine personenbezogenen Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Bedingt wird diese Möglichkeit durch technische Gegebenheiten, wie genug Speicherplatz und eine ausreichende Bandbreite. Sofern diese technischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss bei der Wahl eines Dienstleisters darauf geachtet werden, dass dieser innerhalb der EU bzw. des EWR ansässig ist und operiert. Mit dem Dienstleister ist nach Art. 28 DSGVO ein Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen.
PeerTube
Alternativ empfiehlt der LfDI BaWü, Dr. Stefan Brink, die nicht kommerzielle Videoplattform PeerTube. Dieser dezentral organisierte Service, bietet die Möglichkeit eigene Videos hochzuladen, die Videos anderer anzusehen und kommentieren zu können. Allerdings gibt es keinen zentralen Anbieter, sondern viele einzelne PeerTube-Server. Diese Alternative ist nur dann sinnvoll, wenn man mit Nutzern in Kontakt treten möchte. Falls das nicht der Fall ist, so ist diese Variante nach Grundsatz der Determinierung nicht zu empfehlen.
Zwei-Klick Lösung
Bei der sogenannten „Zwei-Klick-Lösung“ muss vor Betrachtung der Videoinhalte eine Einwilligung eingeholt werden. In einer ersten Vorschau werden dem Nutzer die externen Inhalte angezeigt, ohne dabei die IP-Adresse, Browser-Informationen oder andere persönliche Informationen an Dritte zu übermitteln. Erst wenn Webseitenbesuchende aktiv auf die Vorschau klicken, um zum Beispiel ein Video zu sehen, werden ihre Daten übermittelt. Es ist stets sicherzustellen, dass alle Anforderungen zur Datenverarbeitung nach Art.4 Nr. 11 DSGVO erfüllt werden. Diese muss im Vorfeld ausdrücklich, informiert, freiwillig, aktiv und separat von anderen Erklärungen eingeholt werden. Zusätzlich gelten bei Übermittlung personenbezogener Daten an Drittstaaten die Grundsätze nach Art. 5 DSGVO.
Zusätzlicher Hinweis
Neben der datenschutzkonformen Einbindung von Videos gilt zu beachten, dass der Inhalt des Videos selbst auch datenschutzkonform ausgerichtet sein muss. Werden in den Videos Personen dargestellt, so ist das datenschutzrechtlich zu prüfen. Um die abgebildete Person zu schützen, bedarf es einer Rechtsgrundlage zur Speicherung und Veröffentlichung der personenbezogenen Daten.
Sollten Sie datenschutzrechtliche Fragen zur Integration von Videos auf Ihrer Webseite haben, helfen wir gern.
Datenschutz Consulting Dresden GmbH
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