Die neue Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zur Videoüberwachung in Fitnessstudios verdeutlicht, dass ein allgemeines Sicherheitsinteresse allein keine umfassende Videoüberwachung rechtfertigt, sondern Zweck, Erforderlichkeit und Umfang der Verarbeitung sorgfältig zu prüfen sind. Besonders bei automatisierten und personallosen Betrieben gewinnt die Frage an Bedeutung, welche technischen Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind und ob weniger eingriffsintensive Alternativen zur Verfügung stehen. Für Unternehmen ist daher eine frühzeitige datenschutzrechtliche Bewertung von Kamerastandorten, Erfassungsbereichen, Speicherdauer, Zugriffsrechten, Informationspflichten und der erforderlichen Dokumentation entscheidend.