Europäische Kommission und die Vereinigten Staaten geben transatlantischen Datenschutzrahmen bekannt
Die Europäische Kommission und das US-Handelsministerium haben sich wieder an einen Tisch gesetzt. Für diejenigen, deren Geschäft von der Übermittlung personenbezogener Daten über den Atlantik abhängt, ist dies eine sehr gute Nachricht.
Die Europäische Kommission und die Vereinigten Staaten erklärten sich auf einen neuen Datenschutzrahmen geeinigt zu haben, der den transatlantischen Datenverkehr fördern und die vom Gerichtshof der Europäischen Union in der Schrems-II-Entscheidung vom Juli 2020 geäußerten Bedenken ausräumen soll.
Worum geht es?
- Das EU-U.S. Privacy Shield wurde 2016 vom US-Handelsministerium und der Europäischen Kommission eingeführt, um Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks einen Mechanismus zur Einhaltung der Datenschutzanforderungen bei der Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union in die Vereinigten Staaten zur Unterstützung des transatlantischen Handels zu bieten.
- Im Juli 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof das EU-U.S. Privacy Shield für ungültig (Schrems-II-Entscheidung).
- Sämtliche Datentransfers, die auf das Privacy Shield gestützt werden, mussten seitdem unterlassen oder auf Standardvertragsklauseln umgestellt werden. Datentransfers auf Grundlage der Standardvertragsklauseln sind jedoch mit Rechtsrisiken behaftet und können allein kein angemessenes Datenschutzniveau herstellen.
- Der nun bekanntgegebene transatlantische Datenschutzrahmen könnte eine langersehnte Lösung darstellen.
Neues EU-US-Datenschutzschild
Der Transatlantische Datenschutzrahmen ist das Ergebnis von mehr als einem Jahr detaillierter Verhandlungen zwischen den USA und der EU. Er wird eine dauerhafte Grundlage für den transatlantischen Datenverkehr schaffen, der für den Schutz der Bürgerrechte und die Ermöglichung des transatlantischen Handels in allen Wirtschaftssektoren von entscheidender Bedeutung ist. Durch die Förderung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs wird der neue Rahmen auch eine integrative digitale Wirtschaft fördern, von der Unternehmen aller Größenordnungen aus allen unseren Ländern profitieren werden. Prognosen zeigen das riesige Potenzial, das durch die massive Steigerung des weltweiten Datenvolumens in den nächsten Jahren freigesetzt werden könnte. Aufgrund dessen sollen Datenaustausch und Datennutzung in der EU künftig grundlegend optimiert werden. Der von der EU geschaffene Rechtsrahmen soll zudem ein hohes Schutzniveau von individuellen Persönlichkeitsrechten gewährleisten und Datenmissbrauch vermeiden.
Rahmenbedingungen
Der neue Rahmen verpflichtet die Vereinigten Staaten zur Umsetzung von Reformen, die den Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten stärken. Im Rahmen des Transatlantischen Datenschutzrahmens wird die USA Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen, um zu gewährleisten, dass die Überwachung von Signalen für die Verfolgung bestimmter nationaler Sicherheitsziele notwendig und verhältnismäßig ist. Hierzu wird ein zweistufiger unabhängiger Rechtsmechanismus mit verbindlichen Befugnissen zur Anordnung von Maßnahmen notwendig, der die Aufsicht über die Aktivitäten der Signalüberwachung verbessern soll. Nur so kann die Einhaltung der Beschränkungen der Überwachungstätigkeiten sichergestellt werden.
Aussicht
Der neue Rahmen wird die weitere Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU erleichtern, unter anderem durch den Rat für Handel und Technologie und durch multilaterale Foren wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Bereich der digitalen Politik.
Die US-Regierung und der Europäischen Kommission werden nun ihre Zusammenarbeit fortsetzen, um diese Vereinbarung in Rechtsdokumente umzusetzen, die auf beiden Seiten verabschiedet werden müssen, um diesen neuen transatlantischen Datenschutzrahmen in Kraft zu setzen. Die USA und die Regierung Biden haben deutlich gemacht, dass der EU-US-Datenschutzschild eine hohe Priorität hat. Wie die genaue Umsetzung aussehen wird, bleibt spannend.
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Datenschutz Consulting Dresden GmbH
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