So prüfen Sie, ob ihre Home-Office-Vorgaben den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
Mit der zweiten Corona-Welle rückt das Thema Homeoffice erneut in den Fokus und wir weichen wieder in das heimische Arbeitszimmer aus. Doch wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Um sicherzugehen, dass man sich im Rechtsrahmen der DSGVO und des BDSG bewegt, sollten in einem ersten Schritt alle Arbeitsprozesse, die durch Heimarbeit umgesetzt werden sollen, sorgfältig analysiert werden. Dies gilt für die herkömmliche Arbeit mit Papier (z.B. Akten) ebenso wie bei computergestützten Tätigkeiten. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (bayLDA) hat hierzu bereits eine Check-Liste veröffentlicht, welche die wichtigsten Praxismaßnahmen im Homeoffice wiedergibt.
Mit der Liste prüfen sie verhältnismäßig einfach die Themen:
- IT-Hardware
- Nutzung von Videokonferenzsystemen
- Cloud-Dienste
- Umgang mit Akten und sonstigen Papieren
- Sicherheit
- Messenger
- Allgemeine organisatorische Themen.
→ https://www.lda.bayern.de/media/best_practise_homeoffice_baylda.pdf
Sollten doch noch Fragen aufkommen, helfen wir Ihnen gern weiter!
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