Am vergangenen Donnerstag hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die allgegenwärtige Cookie-Banner-Flut unternommen. Mit der Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegt wurde, wird der Weg geebnet, um den rechtlichen Rahmen für eine alternative Lösung zur herkömmlichen Einwilligungspraxis zu schaffen. Diese Dienste sollen es Nutzern ermöglichen, ihre Zustimmung oder Ablehnung für die Verarbeitung von Cookies und ähnlichen Technologien einmalig und dauerhaft zu hinterlegen. Die nervenaufreibenden Cookie-Banner könnten dadurch der Vergangenheit angehören.
Was steckt hinter der Einwilligungsverwaltungsverordnung?
Das Herzstück dieser Verordnung ist die Schaffung eines strukturierten Verfahrens, durch das Dienste zur Verwaltung von Einwilligungen anerkannt werden können. Diese Dienste, die keinerlei wirtschaftliche Eigeninteressen an den verwalteten Daten haben dürfen, sollen unabhängig agieren und es Nutzerermöglichen, ihre Datenschutzentscheidungen zentral und langfristig zu speichern. Damit wären auf jeder neuen Webseite die lästigen Klicks auf „Zustimmen“ oder „Ablehnen“ nicht mehr nötig, da die entsprechenden Einstellungen automatisch weitergegeben werden.
Konkret bedeutet das: Ob am Laptop oder Smartphone, wenn Sie künftig eine Webseite besuchen, müssen Sie nicht mehr jedes Mal Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung abgeben – vorausgesetzt, die Verordnung tritt in Kraft und entsprechende Dienste etablieren sich auf dem Markt.
Herausforderungen und Hürden
Doch so einfach, wie es klingt, ist es nicht. Der Weg zur Umsetzung ist noch lang, denn Bundestag und Bundesrat müssen der Verordnung noch zustimmen. Zudem stellt sich die Frage, ob sich solche Dienste ohne wirtschaftliches Eigeninteresse überhaupt am Markt durchsetzen können. Diese Unabhängigkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Anerkennung durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Da die Verwaltung von Einwilligungen ein anspruchsvolles und vermutlich wenig lukratives Unterfangen ist, bleibt abzuwarten, ob sich Unternehmen oder Initiativen finden, die diese Aufgabe in Angriff nehmen.
Bessere Kontrolle für Nutzer, Vorteile für Internetanbieter
Trotz der Herausforderungen verspricht die neue Verordnung viele Vorteile. Sie stärkt die Kontrolle der Nutzerüber ihre Daten und reduziert die Anzahl der erforderlichen Klicks beim Surfen. Volker Wissing, der Bundesminister für Digitales und Verkehr, betont, dass die Verordnung nicht nur den Datenschutz, sondern auch die digitale Selbstbestimmung stärke. Einmal getroffene Entscheidungen zur Datenspeicherung bleiben erhalten, ohne dass sie ständig wiederholt werden müssen. Das macht das Surfen nicht nur komfortabler, sondern sorgt auch für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Auch für die Internetanbieter bietet die Verordnung Vorteile. Webseitenbetreiber können die notwendigen Einwilligungen auf rechtssichere Weise einholen, ohne dabei das Design ihrer Webseite durch aufdringliche Banner zu stören. Diese Lösung könnte das Surf-Erlebnis also nicht nur für die Nutzer verbessern, sondern auch den Webdesignern und Marketingexperten das Leben erleichtern.
Unsere Einschätzung
Obwohl die Verordnung vielversprechend klingt, wird es noch dauern, bis wir uns von den Cookie-Bannern verabschieden können. Bis entsprechende Dienste zur Einwilligungsverwaltung verfügbar sind, bleibt es für viele Seitenbetreiber weiterhin notwendig, Consent-Banner einzusetzen. Wenn Sie sich über die rechtskonforme Gestaltung solcher Banner informieren möchte, schreiben Sie uns gern an.
Letztlich bleibt abzuwarten, ob diese Verordnung den Erwartungen gerecht werden kann. Klar ist jedoch: Das Ziel, die Cookie-Flut zu reduzieren und ein angenehmeres, datenschutzfreundlicheres Surferlebnis zu ermöglichen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Für Fragen rundum Cookie-Banner und Webseiten-Prüfungen, schreiben Sie uns gern an.
Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren: