Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte hat eine aktualisierte und erweiterte Broschüre zum Thema Videoüberwachung veröffentlicht. Auf ganzen 114 Seiten bietet die Informationsschrift einen detaillierten Überblick über die rechtlichen Grundlagen und praktischen Aspekte der Videoüberwachung in verschiedenen Kontexten. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
Rechtliche Grundlagen für private und öffentliche Stellen
Die Broschüre erläutert ausführlich die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Videokameras durch Privatpersonen, Unternehmen und Behörden. Dabei wird zwischen öffentlich zugänglichen und nicht-öffentlichen Bereichen unterschieden. Für private Stellen ist in der Regel Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO die relevante Rechtsgrundlage, während für öffentliche Stellen spezielle Landesgesetze gelten. Die Broschüre geht detailliert auf die Abwägung zwischen berechtigten Interessen des Betreibers und den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen ein.
Besondere Regelungen für sensible Bereiche
Für die Videoüberwachung in sensiblen Bereichen wie Arztpraxen, Schulen oder am Arbeitsplatz gelten besonders strenge Auflagen. Die Broschüre gibt konkrete Handlungsempfehlungen und erläutert anhand von Praxisbeispielen, wann eine Videoüberwachung zulässig sein kann und welche Grenzen zu beachten sind. Beispielsweise wird klargestellt, dass eine dauerhafte Überwachung von Beschäftigten zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle grundsätzlich unzulässig ist.
Informationspflichten und Betroffenenrechte
Betreiber von Videoüberwachungsanlagen müssen Betroffene mit Hinweisschildern über die Überwachung informieren. Die Broschüre enthält Mustervorlagen für solche Hinweisschilder und erläutert detailliert, welche Informationen darauf enthalten sein müssen. Zudem werden die Auskunfts-, Löschungs- und Widerspruchsrechte betroffener Personen ausführlich dargestellt. Es wird betont, dass das bloße Anbringen von Hinweisschildern eine ansonsten unzulässige Videoüberwachung nicht rechtmäßig macht.
Spezielle Anwendungsfälle
Zusätzlich werden Sonderfälle wie der Einsatz von Dashcams, Drohnen oder Bodycams durch die Polizei behandelt. Auch hier gibt es klare rechtliche Vorgaben zu beachten. So wird beispielsweise erläutert, unter welchen engen Voraussetzungen Aufnahmen von Dashcams als Beweismittel vor Gericht verwendet werden können, obwohl ihr Einsatz datenschutzrechtlich oft problematisch ist. Bei polizeilichen Bodycams werden die gesetzlichen Grundlagen und Löschfristen detailliert dargestellt.
Praktische Hilfestellungen und Checklisten
Die Broschüre bietet neben den rechtlichen Erläuterungen auch praktische Hilfestellungen für Betreiber von Videoüberwachungsanlagen. Dazu gehören Checklisten zur Prüfung der Zulässigkeit einer Videoüberwachung, Hinweise zur erforderlichen Dokumentation (z.B. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten) und Informationen darüber, wann eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist.
Fazit und Verfügbarkeit
Die Broschüre bietet einen umfassenden und praxisnahen Überblick über die komplexe Rechtslage bei der Videoüberwachung. Sie richtet sich sowohl an Betreiber von Videoüberwachungsanlagen als auch an betroffene Bürgerinnen und Bürger. Videoüberwachung bleibt ein „Wachstumsthema“ im Datenschutz, welches die sächsische Behörde seit Einführung der DSGVO zunehmend kritisch begleitet hat. Wer – sei es betrieblich oder im privaten Kontext – Kameras zur Überwachung betreiben will sollte sich vorab genau informieren. Bei Videoüberwachung drohen tatsächlich die viel beschworenen Bußgelder.
Das Dokument ist auf der Webseite der Behörde abrufbar: https://www.datenschutz.sachsen.de/download/Achtung_Kamera.pdf