Meta muss Bußgeld von 91 Millionen Euro zahlen

  1. Integrität und Vertraulichkeit der Daten: Meta hat keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Passwörter der Nutzer zu gewährleisten. Trotz der bewährten Verfahren zur Sicherung von Passwörtern, wie das „Salting“ und „Hashing“, waren die Passwörter in diesem Fall im Klartext gespeichert.
  2. Meldepflicht bei Datenschutzvorfällen: Gemäß Artikel 33 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss ein Datenschutzvorfall, der ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt, unverzüglich und innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden gemeldet werden. Die irische Datenschutzkommission stellte fest, dass Meta diese Frist nicht eingehalten hat, da der Vorfall erst Monate später gemeldet wurde.
  3. Dokumentationspflicht: Unabhängig davon, ob ein Datenschutzvorfall meldepflichtig ist oder nicht, müssen Unternehmen solche Vorfälle dokumentieren. Es bleibt unklar, ob Meta eine solche Dokumentation vorgelegt hat oder ob diese nicht ausreichend war.

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