Das Urteil markiert eine klare Zäsur: Ein bloßer DSGVO-Verstoß begründet noch keinen Schadenersatzanspruch – es braucht einen nachweisbaren, konkreten Schaden. Für Betroffene bedeutet das eine höhere Hürde bei der Durchsetzung ihrer Rechte, für Unternehmen hingegen mehr Sicherheit vor rein hypothetischen Klagen. Die Balance zwischen effektivem Rechtsschutz und Vermeidung von Missbrauch bleibt damit ein kontroverses Thema. Klar ist aber: Während die Schwelle für private Entschädigungsansprüche steigt, bleiben die Anforderungen an Datenschutz und Compliance unverändert hoch. Unternehmen sind gut beraten, weiterhin auf konsequente Rechtskonformität zu setzen – nicht nur wegen möglicher Klagen, sondern vor allem im Hinblick auf die Aufsichtsbehörden, deren Eingriffsbefugnisse vom Urteil unberührt bleiben.