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Hinweisgeberschutzgesetz: Was zu beachten gilt

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde in Deutschland am 31.05.2023 gemäß Art. 1 des Bundesgesetzblattes (BGBl. 140/2023) festgelegt. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt dabei am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, den Schutz von hinweisgebenden Personen (Whistleblowern) im beruflichen Umfeld zu gewährleisten. Also Personen, die Missstände oder illegale Aktivitäten in Organisationen oder Unternehmen aufdecken.

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