Der Europäische Gerichtshof hat im Rechtssache C-654/23 am 13. November 2025 ein wegweisendes Urteil zur Zulässigkeit von Newsletter-Versand ohne vorherige Einwilligung gefällt. Die Entscheidung klärt das Verhältnis zwischen DSGVO und ePrivacy-Richtlinie und präzisiert die Voraussetzungen, unter denen elektronische Direktwerbung auch ohne eine ausdrückliche Einwilligung zulässig ist. Das Urteil ist für Unternehmen relevant, die im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung Newsletter oder werbliche Informationsangebote versenden. Die Grundsätze der unzulässigen Direktwerbung bleiben davon unberührt, ebenso wie die Pflicht zur eindeutigen Einwilligung in Fällen ohne Kundenbezug.