Neues zum Datenschutz
Leontine Krentz

EU Digital Identity Wallet – Einführung, Chancen und Datenschutzperspektive 2026

Die EU Digital Identity Wallet, kurz EUDI‑Wallet, markiert einen entscheidenden Schritt zur Vereinheitlichung digitaler Identitäten in Europa. Mit der verpflichtenden Bereitstellung durch die Mitgliedstaaten bis Ende 2026 sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in der Lage sein, digitale Identitäten für eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Dienstleistungen zu nutzen. Die Wallet ermöglicht das sichere Speichern und Teilen offizieller Dokumente, darunter Identitätsnachweise, Führerscheine, medizinische Dokumente oder Qualifikationen. Damit wird eine europaweit standardisierte, vertrauenswürdige und interoperable digitale Identität geschaffen, die sowohl die digitale Transformation von Verwaltungs- und Geschäftsprozessen unterstützt als auch die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt.

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Datenschutzbeauftragter
Leontine Krentz

Europäischer Datenschutztag 2026 – Digitalisierung, KI und Datenschutz im Fokus

Der Europäische Datenschutztag am 28. Januar 2026 lenkt erneut die Aufmerksamkeit auf die zentrale Bedeutung von Datenschutz und digitaler Souveränität in Europa. Die Veranstaltung erinnert an die Unterzeichnung der Konvention 108, des ersten rechtsverbindlichen europäischen Datenschutzvertrags, und dient als Plattform für den fachlichen Austausch aktueller Entwicklungen, regulatorischer Neuerungen und praxisnaher Umsetzungsstrategien. In diesem Jahr standen insbesondere die zunehmende Digitalisierung von Verwaltungs- und Unternehmensprozessen, der Einsatz künstlicher Intelligenz und die konsequente Umsetzung der DSGVO im Vordergrund. Ziel ist es, Organisationen praxisnahe Impulse zu geben, wie Datenschutz als integraler Bestandteil von Geschäftsprozessen, IT-Systemen und Governance-Strukturen verankert werden kann.

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Neues zum Datenschutz
Leontine Krentz

Digital Omnibus und neue EU-Digitalregulierung

Die Europäische Union treibt die Digitalisierung des Binnenmarktes konsequent voran und ergänzt bestehende Regelwerke mit neuen Vorschriften, die Transparenz, Verbraucherschutz und Datenverantwortung stärken sollen. Der sogenannte Digital Omnibus ist ein Rahmenwerk, das Unternehmen verpflichtet, bestimmte Datenverarbeitungen nachvollziehbar zu dokumentieren und den Betroffenen umfassendere Rechte einzuräumen. Aufbauend auf der DSGVO, der ePrivacy-Richtlinie und dem Digital Services Act (DSA) erweitert der Digital Omnibus die bestehenden Pflichten um spezielle Berichtspflichten, Informationspflichten und Prüfmechanismen. Die Zielsetzung ist eine höhere Rechtssicherheit, ein harmonisierter Binnenmarkt für digitale Dienste und ein gestärktes Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in digitale Produkte und Plattformen.

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Datenschutz für Praktiker
Leontine Krentz

Elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Ziel der ePA ist es, medizinische Daten zentral, digital und interoperabel verfügbar zu machen, um die Qualität der Patientenversorgung zu erhöhen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Leistungserbringern zu verbessern. Darüber hinaus eröffnet die ePA neue Möglichkeiten für eine datenbasierte Versorgung, Versorgungsforschung und Qualitätskontrolle, während gleichzeitig der Datenschutz und die Datensicherheit im Gesundheitswesen höchste Priorität genießen. Für Unternehmen im Gesundheitssektor sowie IT-Dienstleister ergeben sich umfassende organisatorische und technische Anpassungen, die frühzeitig geplant und umgesetzt werden müssen.

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Datenschutzbeauftragter
Leontine Krentz

EU & Brasilien – auf dem Weg zum Angemessenheitsbeschluss

Die Europäische Kommission hat im Herbst 2025 den Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO für Brasilien veröffentlicht. Das südamerikanische Land verfügt mit der Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD) über ein Datenschutzgesetz, das sich in Struktur und Systematik eng an den Anforderungen der DSGVO orientiert. Brasilien ist zudem ein zentraler Akteur in der globalen Digitalwirtschaft, weshalb dieser Beschluss für viele Unternehmen unmittelbare praktische Relevanz hätte.

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Neues zum Datenschutz
Leontine Krentz

Gerichtsurteil: Keine Entschädigung für „hypothetische Schäden“ – Was bedeutet das für Betroffene und Unternehmen?

Das Urteil markiert eine klare Zäsur: Ein bloßer DSGVO-Verstoß begründet noch keinen Schadenersatzanspruch – es braucht einen nachweisbaren, konkreten Schaden. Für Betroffene bedeutet das eine höhere Hürde bei der Durchsetzung ihrer Rechte, für Unternehmen hingegen mehr Sicherheit vor rein hypothetischen Klagen. Die Balance zwischen effektivem Rechtsschutz und Vermeidung von Missbrauch bleibt damit ein kontroverses Thema. Klar ist aber: Während die Schwelle für private Entschädigungsansprüche steigt, bleiben die Anforderungen an Datenschutz und Compliance unverändert hoch. Unternehmen sind gut beraten, weiterhin auf konsequente Rechtskonformität zu setzen – nicht nur wegen möglicher Klagen, sondern vor allem im Hinblick auf die Aufsichtsbehörden, deren Eingriffsbefugnisse vom Urteil unberührt bleiben.

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Datenschutz für Praktiker
Leontine Krentz

Aktualisierung des Datenschutzgesetzes der EKD: Wichtige Änderungen zum Mai 2025

Das neue Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD), das ab dem 1. Mai 2025 in Kraft tritt, bringt wesentliche Änderungen im kirchlichen Datenschutzrecht mit sich. Die Anpassungen dienen vor allem dazu, das Gesetz stärker an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen und die Durchsetzung der Datenschutzanforderungen zu verbessern.

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