
DSGVO Auskunftsrecht
Ein wichtiger Abschnitt der DSGVO beschäftigt sich mit den Rechten der betroffenen Person. Diese erstrecken sich von Artikel 12 DSGVO bis Artikel 23 DSGVO. Beschrieben werden hierbei die Rechte, die eine Person hat, deren personenbezogenen Daten von einem Unternehmen verarbeitet werden.
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