Apple: Beschwerde gegen neues Datenschutzkonzept

Apple startete das im Softwareupdate iOS 14.5 integrierte App Tracking Transparency (ATT) Programm, womit Nutzer/innen nun Tracking durch Dritte explizit zustimmen müssen. Wirtschaftsverbände legten dagegen Beschwerde beim Bundeskartellamt ein.

Neu integriertes Datenschutz-Programm mit Opt-in-Pflicht

Mit Opt-in wird die explizite Erlaubnis der Nutzer/innen zu einer Handlung eines Dritten, in diesem Falle App-Dienstleisters, gemeint. Ohne das ATT Programm können Dritte auf die in Apple-Geräten vorhandenen Identifier for Advertisers (IDFA) zugreifen. Diese sind Identifikationsnummern von Nutzer/innen und erleichtern die Verfolgung des Online- und Offline-Verhaltens. Anbieter von Apps, die sich auf den Endgeräten befinden, können durch den Zugriff auf die Werbe-IDs Profile der Nutzer/innen erstellen und so Konsumpräferenzen und personalisierte Werbung erstellen und in Apps schalten.

Das Programm begrenzt diese freie Nutzung der gesammelten Daten nun.

Durch die Einstellung eines Opt-in-Fensters mit dem ATT Programm besteht kein freier Zugriff auf die Werbe-IDs und somit kein Tracking des Nutzungsverhaltens, ohne dass die Nutzer/innen vorher aktiv zustimmten.

Trackt ein App-Dienstleister trotz Ablehnung der Nutzer/innen Werbe-IDs droht Apple mit dem Rauswurf der App aus dem App-Store. Die App könnte dann nicht mehr von Apple-Nutzer/innen heruntergeladen werden.

Wirtschaftsverbände legen Beschwerde ein

Verbände aus der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft legten beim Bundeskartellamt Bonn gegen das ATT Programm Beschwerde ein. Ihrer Auffassung nach missbraucht Apple seine Marktmacht und verstößt gegen Kartellrecht. Die Wirtschaftsverbände sehen durch die einzufordernde Einwilligung der Nutzer die personalisierte Werbeschaltung in Gefahr.

App-Anbieter sind durch die Einstellung von Apple dazu verpflichtet, das ATT Programm in ihren Apps umzusetzen, um die einseitig von Apple auferlegten Maßnahmen des Opting-in integrieren zu können. Ohne ein solches Transparenz-Programm müssen Apps vor einem Zugriff auf die Werbe-IDs Nutzer/innen nicht nach Zugriffserlaubnis fragen und können Daten über das Nutzerverhalten sammeln.

Die Beschwerde stützt sich insbesondere auf die Auffassung, Apple versuche wettbewerbswidrige Erschwernisse aufzubauen. Es wird befürchtet, dass keine Nutzer/innen einem Tracking zustimmen würden, wenn einmal die Wahlmöglichkeit im Opt-in-Fenster geboten wird. Ohne die Zustimmung der Nutzer/innen könne keine personalisierte Werbung geschalten werden, welche das Ziel haben, das Nutzererlebnis (zumindest laut Werbe-Industrie) personalisiert und dadurch besser zu gestalten.

Fällt die Schaltung personalisierter Werbung weg befürchten die Wirtschaftsverbände sinkende Werbeeinnahmen der App-Entwickler. Außerdem könnte die App-Auswahl durch die Möglichkeit des Rauswurfs aus dem App-Store von Apple verkleinert werden, sowie die verbleibenden Apps kostenpflichtig werden, da die wegfallenden Werbeeinnahmen auf anderem Wege eingenommen werden sollen.

Ausblick

Die Frage des Einsatzes eines solchen Transparenzprogrammes stellte sich bereits die französische Wettbewerbsbehörde. Sie sah keine missbräuchliche Handelspraktik und bestätigte Apple stattdessen das Recht, eine Einwilligung (Opt-in) für Tracking als Zugangsbeschränkung für Dienstleister einzuholen. Die Behörde prüft allerdings, ob die Umsetzung des ATT Programms als Selbstbevorteilung von Apple angesehen werden kann.

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