Neues zum Datenschutz
Leontine Krentz

Neue EDPS‑Guidance zur Risikosteuerung von KI‑Systemen

Am 11. November 2025 hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) die Guidance for Risk Management of Artificial Intelligence Systems veröffentlicht, die praktische Empfehlungen zur Identifikation, Bewertung und Minderung technischer Risiken bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz bietet. Diese Guidance richtet sich in erster Linie an EU‑Institutionen, Körperschaften, Ämter und Agenturen (EUIs), die als verantwortliche Stellen KI‑gestützte Systeme entwickeln, beschaffen oder einsetzen. Sie verfolgt das Ziel, Risiken nicht nur für personenbezogene Daten, sondern auch für grundlegende Rechte und Freiheiten systematisch zu adressieren und Datenverantwortliche bei der rechtskonformen Steuerung und Überwachung von KI‑Prozessen zu unterstützen. Die Veröffentlichung erfolgt in Ausübung der datenschutzrechtlichen Aufsichtskompetenz des EDPS und steht in engem methodischen Zusammenhang mit etablierten Risikomanagementstandards wie der ISO 31000:2018, ist jedoch rechtlich eigenständig und unabhängig von anderen europäischen Regelwerken wie dem EU AI Act. 

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Neues zum Datenschutz
Leontine Krentz

Digital Omnibus und neue EU-Digitalregulierung

Die Europäische Union treibt die Digitalisierung des Binnenmarktes konsequent voran und ergänzt bestehende Regelwerke mit neuen Vorschriften, die Transparenz, Verbraucherschutz und Datenverantwortung stärken sollen. Der sogenannte Digital Omnibus ist ein Rahmenwerk, das Unternehmen verpflichtet, bestimmte Datenverarbeitungen nachvollziehbar zu dokumentieren und den Betroffenen umfassendere Rechte einzuräumen. Aufbauend auf der DSGVO, der ePrivacy-Richtlinie und dem Digital Services Act (DSA) erweitert der Digital Omnibus die bestehenden Pflichten um spezielle Berichtspflichten, Informationspflichten und Prüfmechanismen. Die Zielsetzung ist eine höhere Rechtssicherheit, ein harmonisierter Binnenmarkt für digitale Dienste und ein gestärktes Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in digitale Produkte und Plattformen.

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Datenschutzbeauftragter
Leontine Krentz

EU & Brasilien – auf dem Weg zum Angemessenheitsbeschluss

Die Europäische Kommission hat im Herbst 2025 den Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO für Brasilien veröffentlicht. Das südamerikanische Land verfügt mit der Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD) über ein Datenschutzgesetz, das sich in Struktur und Systematik eng an den Anforderungen der DSGVO orientiert. Brasilien ist zudem ein zentraler Akteur in der globalen Digitalwirtschaft, weshalb dieser Beschluss für viele Unternehmen unmittelbare praktische Relevanz hätte.

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