Das neue Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD), das ab dem 1. Mai 2025 in Kraft tritt, bringt wesentliche Änderungen im kirchlichen Datenschutzrecht mit sich. Die Anpassungen dienen vor allem dazu, das Gesetz stärker an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen und die Durchsetzung der Datenschutzanforderungen zu verbessern.