Neues zum Datenschutz
Leontine Krentz

Digital Omnibus und neue EU-Digitalregulierung

Die Europäische Union treibt die Digitalisierung des Binnenmarktes konsequent voran und ergänzt bestehende Regelwerke mit neuen Vorschriften, die Transparenz, Verbraucherschutz und Datenverantwortung stärken sollen. Der sogenannte Digital Omnibus ist ein Rahmenwerk, das Unternehmen verpflichtet, bestimmte Datenverarbeitungen nachvollziehbar zu dokumentieren und den Betroffenen umfassendere Rechte einzuräumen. Aufbauend auf der DSGVO, der ePrivacy-Richtlinie und dem Digital Services Act (DSA) erweitert der Digital Omnibus die bestehenden Pflichten um spezielle Berichtspflichten, Informationspflichten und Prüfmechanismen. Die Zielsetzung ist eine höhere Rechtssicherheit, ein harmonisierter Binnenmarkt für digitale Dienste und ein gestärktes Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in digitale Produkte und Plattformen.

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Neues zum Datenschutz
Leontine Krentz

Gerichtsurteil: Keine Entschädigung für „hypothetische Schäden“ – Was bedeutet das für Betroffene und Unternehmen?

Das Urteil markiert eine klare Zäsur: Ein bloßer DSGVO-Verstoß begründet noch keinen Schadenersatzanspruch – es braucht einen nachweisbaren, konkreten Schaden. Für Betroffene bedeutet das eine höhere Hürde bei der Durchsetzung ihrer Rechte, für Unternehmen hingegen mehr Sicherheit vor rein hypothetischen Klagen. Die Balance zwischen effektivem Rechtsschutz und Vermeidung von Missbrauch bleibt damit ein kontroverses Thema. Klar ist aber: Während die Schwelle für private Entschädigungsansprüche steigt, bleiben die Anforderungen an Datenschutz und Compliance unverändert hoch. Unternehmen sind gut beraten, weiterhin auf konsequente Rechtskonformität zu setzen – nicht nur wegen möglicher Klagen, sondern vor allem im Hinblick auf die Aufsichtsbehörden, deren Eingriffsbefugnisse vom Urteil unberührt bleiben.

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Neues zum Datenschutz
Leontine Krentz

KI & Datenschutz: Die neue Orientierungshilfe der DSK bringt Klarheit

Künstliche Intelligenz (KI) verändert nicht nur Geschäftsmodelle, sondern auch Prozesse, Entscheidungsstrukturen und das Verhältnis zwischen Mensch und Maschine. Mit der rasanten Verbreitung von KI-Systemen – insbesondere durch generative Modelle wie Chatbots oder Sprachgeneratoren – rücken Fragen des Datenschutzes immer stärker in den Fokus. Unternehmen, Entwickler:innen und Behörden stehen vor der Herausforderung, innovative Systeme rechtskonform und verantwortungsvoll zu gestalten.

Die im Juni 2025 veröffentlichte Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK) setzt genau hier an: Sie bietet eine strukturierte, praxisnahe Anleitung für die datenschutzkonforme Umsetzung von KI-Systemen – vom ersten Konzept bis zum laufenden Betrieb.

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Datenschutz fĂĽr Praktiker
Leontine Krentz

Aktualisierung des Datenschutzgesetzes der EKD: Wichtige Änderungen zum Mai 2025

Das neue Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD), das ab dem 1. Mai 2025 in Kraft tritt, bringt wesentliche Änderungen im kirchlichen Datenschutzrecht mit sich. Die Anpassungen dienen vor allem dazu, das Gesetz stärker an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen und die Durchsetzung der Datenschutzanforderungen zu verbessern.

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