Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Ziel der ePA ist es, medizinische Daten zentral, digital und interoperabel verfügbar zu machen, um die Qualität der Patientenversorgung zu erhöhen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Leistungserbringern zu verbessern. Darüber hinaus eröffnet die ePA neue Möglichkeiten für eine datenbasierte Versorgung, Versorgungsforschung und Qualitätskontrolle, während gleichzeitig der Datenschutz und die Datensicherheit im Gesundheitswesen höchste Priorität genießen. Für Unternehmen im Gesundheitssektor sowie IT-Dienstleister ergeben sich umfassende organisatorische und technische Anpassungen, die frühzeitig geplant und umgesetzt werden müssen.