Die europäische Digitalregulierung hat sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt und ist durch eine Vielzahl an Rechtsakten geprägt, die unterschiedliche Aspekte der Datenwirtschaft regeln. Neben der DSGVO sind insbesondere der Data Act, die KI-Verordnung sowie ePrivacy-Regelungen hinzugekommen und haben ein komplexes Normengefüge geschaffen, das für Unternehmen zunehmend schwer überschaubar ist.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Europäische Union mit dem sogenannten Digital Omnibus einen Ansatz zur stärkeren Konsolidierung und Vereinheitlichung der digitalen Rechtsrahmen. Ziel ist es, bestehende Überschneidungen zu reduzieren, regulatorische Brüche zu vermeiden und langfristig ein kohärenteres System für Datenverarbeitung, Datennutzung und digitale Produkte zu schaffen. Auch wenn es sich derzeit noch nicht um ein konkretes Einzelgesetz handelt, zeigt die Entwicklung deutlich eine politische Richtung hin zu mehr Harmonisierung im europäischen Datenrecht.
Ausgangslage: Fragmentiertes Digitalrecht in der Europäischen Union
Die aktuelle Struktur des europäischen Digitalrechts ist durch eine Vielzahl paralleler Regelungsregime geprägt, die jeweils unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen und historisch gewachsen sind. Während die DSGVO primär den Schutz personenbezogener Daten normiert, zielt der Data Act auf die Förderung von Datennutzung und Datenzugang in der digitalen Wirtschaft ab. Die KI-Verordnung wiederum setzt einen risikobasierten Rahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz und ergänzt damit bestehende Datenschutz- und Produktsicherheitsanforderungen.
In der praktischen Anwendung führt diese parallele Regulierung zunehmend zu Abgrenzungsproblemen. Unternehmen müssen häufig für denselben technischen Vorgang mehrere Rechtsregime gleichzeitig berücksichtigen, was insbesondere bei datengetriebenen Geschäftsmodellen zu erheblichen Unsicherheiten führt. Ein Beispiel hierfür sind IoT-Systeme, bei denen Sensordaten sowohl personenbezogene Informationen enthalten können als auch als nicht-personenbezogene Industriedaten im Sinne des Data Act eingeordnet werden.
Hinzu kommt, dass die einzelnen Regelwerke unterschiedliche Begrifflichkeiten und Prüfmaßstäbe verwenden. Dies führt dazu, dass identische Sachverhalte unter verschiedenen rechtlichen Perspektiven bewertet werden müssen, ohne dass stets eine klare Hierarchie zwischen den Normen erkennbar ist. In der Folge entsteht ein fragmentiertes Compliance-System, das nicht nur hohen Aufwand verursacht, sondern auch das Risiko widersprüchlicher rechtlicher Bewertungen erhöht.
Zielsetzung des Digital Omnibus: Harmonisierung und Vereinfachung
Der Digital Omnibus setzt genau an dieser strukturellen Fragmentierung an und verfolgt das Ziel, die bestehenden digitalen Regelwerke stärker miteinander zu verzahnen, ohne deren jeweilige Schutz- und Regelungslogik grundsätzlich aufzuheben. Im Mittelpunkt steht dabei die Schaffung eines kohärenteren Gesamtsystems, das redundante oder widersprüchliche Anforderungen reduziert und die praktische Anwendbarkeit für Unternehmen verbessert.
Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Harmonisierung grundlegender Begriffsdefinitionen, die derzeit in verschiedenen Rechtsakten unterschiedlich ausgestaltet sind. Begriffe wie „Datenverarbeitung“, „Datenzugang“, „Interoperabilität“ oder „automatisierte Entscheidungsfindung“ sollen künftig stärker vereinheitlicht oder zumindest klarer aufeinander abgestimmt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass identische technische Prozesse unter verschiedenen Rechtsakten unterschiedlich bewertet werden.
Darüber hinaus wird diskutiert, regulatorische Prozesse stärker zu bündeln. Dies betrifft insbesondere Melde-, Dokumentations- und Nachweispflichten, die derzeit teilweise parallel in mehreren Rechtsrahmen bestehen. Ziel ist es, sogenannte „Doppelregulierung“ zu reduzieren und Unternehmen eine konsolidierte Compliance-Struktur zu ermöglichen, in der gleiche Informationen nicht mehrfach in unterschiedlichen Formaten bereitgestellt werden müssen.
Langfristig ist damit eine Verschiebung hin zu einer stärker systemischen Regulierung verbunden, bei der nicht mehr einzelne Rechtsakte isoliert betrachtet werden, sondern deren Zusammenspiel im Vordergrund steht.
Schnittstellenproblematik zwischen DSGVO, Data Act und KI-Regulierung
Ein wesentlicher Treiber für die Entwicklung des Digital Omnibus ist die zunehmende Komplexität an den Schnittstellen der zentralen europäischen Digitalrechtsakte. Insbesondere die Kombination aus DSGVO, Data Act und KI-Verordnung führt in der Praxis zu Abgrenzungsfragen, die sich nicht allein durch einzelne Normen lösen lassen.
In der Praxis betrifft dies vor allem datengetriebene Systeme, in denen personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten eng miteinander verknüpft verarbeitet werden. Ein typisches Beispiel sind KI-Anwendungen im industriellen Umfeld, bei denen Produktions- und Nutzungsdaten gleichzeitig Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen können, aber auch als reine Maschinendaten verarbeitet werden. In solchen Konstellationen ist häufig unklar, welches Rechtsregime vorrangig Anwendung findet oder wie parallele Anforderungen miteinander kombiniert werden müssen.
Besonders relevant wird dies bei Fragen der Zweckbindung und Datenweiterverwendung. Während die DSGVO eine strikte Zweckbindung vorsieht, fördert der Data Act explizit die Wiederverwendbarkeit von Daten in bestimmten Kontexten. Diese unterschiedlichen Grundlogiken führen in der Praxis zu Spannungen, die ohne eine übergreifende Systematisierung nur schwer aufzulösen sind.
Der Digital Omnibus wird in diesem Zusammenhang als möglicher Ansatz verstanden, um diese Schnittstellen klarer zu definieren und ein konsistenteres Regelungsgefüge zu schaffen, das sowohl Schutzinteressen als auch wirtschaftliche Nutzungsinteressen systematisch berücksichtigt.
Bedeutung für Unternehmen: Entwicklung hin zu integrierter Compliance
Auch wenn der Digital Omnibus derzeit noch nicht in einer finalen rechtlichen Form vorliegt, lassen sich bereits heute strategische Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis erkennen. Insbesondere ist davon auszugehen, dass sich Compliance-Strukturen künftig stärker integrieren und weniger entlang einzelner Rechtsakte organisiert sein werden.
Unternehmen werden zunehmend gefordert sein, Datenschutz, IT-Sicherheit, Produktrecht und Datenmanagement nicht mehr isoliert zu betrachten, sondern in übergreifenden Governance-Strukturen zusammenzuführen. Dies betrifft insbesondere Organisationen mit datenintensiven Geschäftsmodellen, in denen verschiedene regulatorische Anforderungen gleichzeitig relevant sind.
Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Flexibilität bestehender Datenarchitekturen. Systeme und Prozesse müssen so gestaltet werden, dass sie nicht nur aktuelle regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch zukünftige Anpassungen aufnehmen können, ohne dass grundlegende strukturelle Änderungen erforderlich werden. Dies betrifft insbesondere Cloud-Infrastrukturen, Datenplattformen und Schnittstellen zu externen Dienstleistern.
Darüber hinaus gewinnt die konsistente Dokumentation von Datenflüssen über verschiedene Rechtsrahmen hinweg zunehmend an Bedeutung. Unternehmen müssen in der Lage sein, nachvollziehbar darzustellen, welche Daten unter welchem rechtlichen Regime verarbeitet werden und wie diese Prozesse miteinander interagieren.
Fazit
Der Digital Omnibus verdeutlicht die Entwicklung hin zu einem stärker harmonisierten europäischen Digitalrechtsrahmen, der bestehende Einzelregelungen systematisch zusammenführen soll.
Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf einstellen, dass Compliance künftig stärker integriert gedacht werden muss und bestehende Strukturen auf ihre Flexibilität und Anschlussfähigkeit überprüft werden sollten. Besonders relevant ist dabei die Fähigkeit, unterschiedliche regulatorische Anforderungen in konsistente Governance- und Datenmanagementmodelle zu überführen.
Als externe Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Unternehmen dabei, bestehende Compliance-Strukturen zu analysieren und strategisch auf die zunehmende Komplexität der europäischen Digitalregulierung auszurichten.
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