Der European Health Data Space schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Nutzung und den Austausch von Gesundheitsdaten innerhalb der EU. Er betrifft sowohl die Primärnutzung (Behandlung) als auch die Sekundärnutzung (Forschung, Politik, Innovation).
Datenschutzrechtlich besonders relevant sind neue Einwilligungs- und Widerspruchsmechanismen sowie die Frage, wie sensible Gesundheitsdaten EU-weit interoperabel genutzt werden können.