Datenschutzbeauftragter
Leontine Krentz

EU & Brasilien – auf dem Weg zum Angemessenheitsbeschluss

Die Europäische Kommission hat im Herbst 2025 den Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO für Brasilien veröffentlicht. Das südamerikanische Land verfügt mit der Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD) über ein Datenschutzgesetz, das sich in Struktur und Systematik eng an den Anforderungen der DSGVO orientiert. Brasilien ist zudem ein zentraler Akteur in der globalen Digitalwirtschaft, weshalb dieser Beschluss für viele Unternehmen unmittelbare praktische Relevanz hätte.

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