Neues zum Datenschutz
Leontine Krentz

Digital Omnibus und neue EU-Digitalregulierung

Die Europäische Union treibt die Digitalisierung des Binnenmarktes konsequent voran und ergänzt bestehende Regelwerke mit neuen Vorschriften, die Transparenz, Verbraucherschutz und Datenverantwortung stärken sollen. Der sogenannte Digital Omnibus ist ein Rahmenwerk, das Unternehmen verpflichtet, bestimmte Datenverarbeitungen nachvollziehbar zu dokumentieren und den Betroffenen umfassendere Rechte einzuräumen. Aufbauend auf der DSGVO, der ePrivacy-Richtlinie und dem Digital Services Act (DSA) erweitert der Digital Omnibus die bestehenden Pflichten um spezielle Berichtspflichten, Informationspflichten und Prüfmechanismen. Die Zielsetzung ist eine höhere Rechtssicherheit, ein harmonisierter Binnenmarkt für digitale Dienste und ein gestärktes Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in digitale Produkte und Plattformen.

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Datenschutz für Praktiker
Leontine Krentz

Elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Ziel der ePA ist es, medizinische Daten zentral, digital und interoperabel verfügbar zu machen, um die Qualität der Patientenversorgung zu erhöhen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Leistungserbringern zu verbessern. Darüber hinaus eröffnet die ePA neue Möglichkeiten für eine datenbasierte Versorgung, Versorgungsforschung und Qualitätskontrolle, während gleichzeitig der Datenschutz und die Datensicherheit im Gesundheitswesen höchste Priorität genießen. Für Unternehmen im Gesundheitssektor sowie IT-Dienstleister ergeben sich umfassende organisatorische und technische Anpassungen, die frühzeitig geplant und umgesetzt werden müssen.

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Datenschutzbeauftragter
Leontine Krentz

EU & Brasilien – auf dem Weg zum Angemessenheitsbeschluss

Die Europäische Kommission hat im Herbst 2025 den Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO für Brasilien veröffentlicht. Das südamerikanische Land verfügt mit der Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD) über ein Datenschutzgesetz, das sich in Struktur und Systematik eng an den Anforderungen der DSGVO orientiert. Brasilien ist zudem ein zentraler Akteur in der globalen Digitalwirtschaft, weshalb dieser Beschluss für viele Unternehmen unmittelbare praktische Relevanz hätte.

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