Die deutsche Datenschutzaufsicht steht vor einer möglichen strukturellen Neuordnung, insbesondere durch eine stärkere Koordinierung der Aufsichtsbehörden und eine gesetzliche Stärkung der Datenschutzkonferenz. Ziel ist eine einheitlichere und effizientere Rechtsanwendung, etwa durch federführende Aufsichtsbehörden bei länderübergreifenden Sachverhalten und die Vermeidung paralleler Prüfungen. Für Unternehmen ändert sich zunächst nichts an der geltenden Rechtslage, dennoch lohnt sich bereits jetzt ein Blick auf die eigene Datenschutzorganisation, da die Reform die zukünftige Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden verändern könnte.