Datenschutzfolgeabschätzung bei Videoüberwachung: Notwendigkeit und praktische Umsetzung

 

Videoüberwachungstechnologien haben sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt und sind in vielen Bereichen, von der öffentlichen Sicherheit bis hin zur Verkehrsüberwachung, weit verbreitet. Dabei stellt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videoüberwachungssysteme eine Herausforderung im Hinblick auf den Datenschutz dar, insbesondere im Rahmen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine wichtige Anforderung der DSGVO ist die Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) für Videoüberwachungsprojekte. In diesem Artikel erläutern wir die Notwendigkeit einer DSFA bei Videoüberwachung und geben praktische Hinweise zur Durchführung einer solchen Abschätzung.

Warum ist eine Datenschutzfolgeabschätzung bei Videoüberwachung notwendig?

Die DSFA ist gemäß Artikel 35 DSGVO erforderlich, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere durch die Nutzung neuer Technologien, ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen birgt.

Da Videoüberwachungssysteme in der Regel personenbezogene Daten wie Gesichtsbilder, Kfz-Kennzeichen oder Bewegungsprofile erfassen, kann ein erhöhtes Risiko für die Privatsphäre der betroffenen Personen entstehen. Daher ist es entscheidend, eine DSFA durchzuführen, um die datenschutzrechtlichen Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Nicht zuletzt, würde man ohne die DSFA die Dokumentationspflichten der DSGVO nicht erfüllen und letztlich rechtswidrig handeln.

Schritte zur Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung für Videoüberwachung:

  1. Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit: Beginnen Sie mit einer detaillierten Beschreibung der geplanten Videoüberwachung, einschließlich des Zwecks, der Rechtsgrundlage und der betroffenen Datenkategorien. Erläutern Sie, wie die Daten erfasst, gespeichert, verarbeitet und eventuell weitergegeben werden und welche Technologien zum Einsatz kommen. Geben Sie auch an, wie lange die Daten aufbewahrt werden und ob sie an Dritte übermittelt werden.
  2. Identifizierung und Bewertung der Risiken: Identifizieren Sie die potenziellen Risiken, die sich aus der Videoüberwachung ergeben, und bewerten Sie deren Schwere und Wahrscheinlichkeit. Mögliche Risiken sind beispielsweise unberechtigter Zugriff auf die Videoaufzeichnungen, unzulässige Profilbildung, Missbrauch der Daten oder Verlust der Datenintegrität. Berücksichtigen Sie dabei auch die Auswirkungen auf die betroffenen Personen und deren Rechte und Freiheiten.
  3. Festlegung von Maßnahmen zur Risikominderung: Entwickeln Sie geeignete Maßnahmen, um die identifizierten Risiken zu minimieren. Dazu können technische und organisatorische Maßnahmen gehören, wie zum Beispiel Verschlüsselung, Zugangskontrollen.

Genaueres findet sich in einer Vielzahl von Anleitungen im Internet und in Fachbeiträgen spezialisierter Kollegen. Außerdem gibt es eine ganze Reihe hilfreicher Software-Tools, die die notwenigen Angaben für eine Datenschutzfolgeabschätzung abfragen und die Arbeit wesentlich erleichtern.

Wenn Sie eine Videoüberwachung haben oder einführen wollen und dabei Unterstützung benötigen, können Sie jederzeit auf uns zukommen.

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