Die Einrichtung und der Betrieb einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz kann unproblematisch auf Dritte übertragen werden.
Um die Meldungen zu bearbeiten, sollten die zuständigen Personen die notwendige Fachkunde besitzen, da geprüft werden muss, ob die Meldung in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt und welche Folgemaßnahmen zu ergreifen sind.
Wir stellen Ombudspersonen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und übernehmen den Betrieb ihrer internen Meldestelle.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schreibt nicht nur für Unternehmen im privaten Sektor, sondern auch für öffentliche Einrichtungen vor, interne Anlaufstellen für die Meldung von Regelverstößen zu etablieren. Dies geschieht im Rahmen der Umsetzung der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937).
Alle Beschäftigungsgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, § 12 Abs. 1 und 2 HinSchG.
Darüber hinaus sind gemäß § 12 Abs. 3 HinSchG bestimmte Unternehmen der Finanzbranche, wie z. B. Wertpapierdienstleister oder Kapitalverwaltungsgesellschaften stets zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet, auch wenn die Beschäftigtenzahl unter 50 liegt.
Die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle besteht für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sofort, mit dem Inkrafttreten des HinSchG, also bereits ab dem 02. Juli 2023. Bei mindestens 50 Beschäftigten ist der 17.12.2023 der Stichtag.
Wegen der vielen Anforderungen könnte es für diejenigen, die eine interne Meldestelle einrichten müssen, sinnvoller sein, diese Aufgaben an externe Dienstleister oder Ombudspersonen zu delegieren. Dies dürfte insbesondere für kleinere und mittelständische Betriebe relevant sein, da sie oft nicht über die erforderlichen personellen Kapazitäten verfügen.
Ihre Vorteile:
- Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Anforderungen.
- Wir stellen ausgebildete Spezialisten die über die erforderliche Fachkenntnis verfügen – in Dresden und bundesweit.
- Gemeinsam mit Ihnen richten wir die Kommunikationswege für Meldungen ein.
- Wir bewerten eingegangene Hinweise hinsichtlich ihrer Plausibilität und Relevanz und teilen Ihnen unsere Einschätzung bezüglich notwendiger Reaktions- und Untersuchungsmaßnahmen mit.
- Wir managen die zeitgerechte Kommunikation mit der Person, die den Hinweis gegeben hat (Bestätigung des Eingangs, Aufzeichnung, Berichtserstellung) und bieten persönliche Treffen für Meldungen an.
Sie wollen mehr erfahren? Lassen Sie sich von uns beraten und nehmen Sie jetzt Kontakt auf!