Seit 2018 gibt es erstmals europaweit die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB). Sie besteht für alle Unternehmen, Freiberufler und Organisationen, deren Tätigkeit einer besondere Kontrolle bedarf. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Auch nach der neuen Rechtslage wird zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen unterschieden. Öffentliche Stellen wie Behörden oder Beliehene müssen, sofern sie personenbezogene Daten verarbeiten, nach Art. 37 Abs. 1 lit. a) DSGVO stets einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Je nach Organisation können mehrere Stellen auch einen gemeinsamen DSB bestellen. Dieser kann grundsätzlich auch extern sein.
Für nicht-öffentlichen Stellen ist folgendes geregelt: „Bestellung eines Datenschutzbeauftragten“ weiterlesen →